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Einsatz von Arbeitnehmern
Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer nicht für und mit seinem Arbeitgeber tätig wird, sondern selbständig für und mit dem Entleiher, also der juristischen Person, der der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer überlässt, tätig wird.
Für die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur sind der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur maßgebend. In der Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten des Kunden und der Agentur sowie weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit einer bestimmten Arbeitsstelle detailliert festgelegt. Der Arbeitnehmer schließt mit der Agentur einen Arbeitsvertrag auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen ab und stellt sich somit dem Kunden zur Verfügung. Ebenso ist die Agentur verpflichtet, vor der Überlassung eines entsandten Arbeitnehmers an den Nutzer ein Empfehlungsschreiben auszuhändigen, das die im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Angaben enthalten muss.
Bei der Einteilung der Mitarbeiter wird dem Nutzer die operative Arbeit erleichtert, da die komplette administrative Arbeit beim Dienstleister liegt. Zu diesen Jobs gehören normalerweise:
- Rechtliche Unterstützung beim Abschluss eines Arbeitsvertrags
- An- und Abmeldungen bei den zuständigen Institutionen
- Gehaltsberechnung
- Gehaltszahlung
Vorteile der Arbeitnehmerentsendung:
- Der Kunde ist von der vollständigen Überwachung seiner Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen (An- und Abmeldung der Mitarbeiter, Personalakten, Gesundheits- und Hygieneuntersuchungen – sofern ein bestimmter Arbeitsplatz dies erfordert) befreit.
- Der Kunde benötigt keine zusätzlichen Ressourcen für die Berechnung der Mitarbeitergehälter und die Archivierungsdokumentation.
- Indem der Kunde alle oben genannten Aufgaben den Experten von TalentX überlässt, kann er seine eigene Effizienz steigern und sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.